Die Ausbildung
Die Lehre in unserem Fach besteht aus Vorlesungen und Pflicht-Praktika. Die Vorlesungen in „Behindertenorientierter Zahnmedizin“ bieten wir im ersten, vierten, achten und neunten Fachsemester an. Die Studierenden, die im siebten Fachsemester am integrierten Kurs teilnehmen, durchlaufen ein Praktikum mit derzeit fünf Schwerpunkten. Es ermöglicht ihnen, einen fundierten Einstieg in die speziellen Aspekte der Kommunikation und in den Umgang mit Menschen mit unterschiedlicher Art von Behinderung zu bekommen, zum Beispiel starke Seh- oder geistige Behinderung, spastische Lähmungen oder starke Gehbehinderung.
Dadurch werden die Studierenden auf den zweiten Teil des Praktikums vorbereitet. Er wird im achten und neunten Fachsemester besucht. In erster Linie assistieren hier die Studierenden bei der Behandlung von Patienten und Patientinnen mit Behinderung. Sie können beobachten, wie die Zahnärztinnen und Zahnärzte der Abteilung für Behindertenorientierte Zahnmedizin sich das Vertrauen ihrer Patientinnen und Patienten erwerben, diese untersuchen und danach eine Diagnose stellen sowie einen Therapieplan festlegen.
Die Studierenden können ferner erleben, wie wichtig regelmäßig durchgeführte gründliche Zahnreinigungen sind und wie man sie durchführt. Ein besonderes Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für Behindertenorientierte Zahnmedizin ist es, die Bezugsbetreuer von Patientinnen und Patienten mit geistiger und/oder Mehrfachbehinderung so zu schulen, dass sie eine gründliche unterstützende Mundhygiene durchführen können.
Die Studierenden können zudem mitverfolgen, wie eine Füllung gelegt, eine Parodontalbehandlung durchgeführt sowie Zahnersatz angefertigt wird.
Bei einigen Patienten und Patientinnen mit Behinderung lässt es sich nicht vermeiden, die zahnärztliche Behandlung in Allgemeinanästhesie, das heißt unter Vollnarkose durchzuführen. Die Studierenden assistieren bei dieser Art von zahnärztlicher Behandlung.